Ab Montag den 02.11.2020 ist aufgrund der Verschärfung der Covid-19 Regeln die Ausübung des Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt.
UPDATE vom 02.11.2020!
Bitte beachten sie die weiterführenden Hinweise bezüglich Tennis und Stockschießen.
- Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden. - Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden (Doppel ist also nur in dem seltenen Fall möglich, wenn alle vier Spieler/innen aus einem einzigen Hausstand kommen!).Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt, das Training von Geschwisterkindern ist dagegen nicht gestattet. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren.
Solange die Plätze offen sind und das Wetter mitspielt, kann ein Einzel gespielt werden. Da die schönen Tage in diesem Jahr sowieso gezählt sind, wird sich das auch in Grenzen halten.
Stockschießen
Da ein Stockschießen mit 2 Personen meiner Meinung wenig Sinn und Spass macht, wird die Stockbahn vorerst geschlossen. Vom Bayerischen Eisstockverband liegen mir bis jetzt leider noch keine neuen Infos vor.
Die Gastronomie bleibt bis auf weiteres Geschlossen. Hier gibt es keine Ausnahmen.
Tom Anner
1. Vorstand
Denkt an eure Gesundheit und befolgt bitte die allgemein bekannten Hygieneregeln.
Wichtig ist, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Gemeinsam schaffen wir es, dem Virus zu trotzen und diese Krise durchzustehen!